Vom Zuschauer zum Gestalter – Ihre schärfsten Schwerter im BetrVG
Kennen Sie den Unterschied zwischen „informiert werden“ und „echter Entscheidungsmacht“? In sozialen und personellen Angelegenheiten ...

liegt das Herzstück der Betriebsratsarbeit. Ob Arbeitszeitmodelle, Urlaubsplanung, Einstellungen oder Versetzungen: Hier sind Sie nicht nur dabei, hier bestimmen Sie mit! Lernen Sie, wie Sie Ihre erzwingbaren Rechte nach § 87 und Ihre Zustimmungsverweigerungsrechte nach § 99 BetrVG souverän nutzen. Für faire Spielregeln im Betrieb und Respekt auf Augenhöhe. Machen Sie Schluss mit dem reinen Abnicken!
Es geht um mehr als Paragrafen. Es geht um Ihr Wochenende, Ihre Überstunden und die Frage, wer neu ins Team kommt. Die Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten sorgt dafür, dass Entscheidungen nicht über die Köpfe der Belegschaft hinweg getroffen werden. Wir zeigen auf, wo der Betriebsrat das „Stopp-Schild“ heben kann, um Willkür zu verhindern, und wie wir gemeinsam für ein gesundes Arbeitsklima sorgen.
Denn Fairness ist kein Zufallsprodukt – sie muss organisiert werden.
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