Betriebsänderungen rechtssicher begleiten und Beschäftigte wirksam schützen
Ob Restrukturierung, Personalabbau, Betriebsteilstilllegung oder die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden: Stehen in einem Unternehmen gravierende Veränderungen an, gerät der Betriebsrat rasch unter enormen Handlungs- und Entscheidungsdruck. In solchen Krisen- und Umbruchsituationen entscheiden fundiertes Rechtswissen, strategisches Verhandlungsgeschick und schnelles Handeln darüber, wie stark die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt werden können.

Die Kernfragen der Schulung
- Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Die rechtlichen Voraussetzungen nach § 111 BetrVG sicher erkennen und abgrenzen.
- Was unterscheidet Interessenausgleich und Sozialplan? Wie Sie das „Ob, Wie und Wann“ der Maßnahme (Interessenausgleich) verhandeln und gleichzeitig finanzielle sowie soziale Nachteile abfedern (Sozialplan).
- Wie sieht die richtige Strategie aus? Von der rechtzeitigen Unterrichtung über die Hinzuziehung von Sachverständigen bis zur Verhandlungsführung mit der Geschäftsleitung.
- Was passiert bei Nichteinigung? Das Verfahren vor der Einigungsstelle und die Durchsetzung von Nachteilsausgleichsansprüchen (§ 113 BetrVG).
Wesentliche Schulungsinhalte im Überblick
1. Rechtliche Grundlagen & Beteiligungsrechte (§§ 111–113 BetrVG)
- Rechtzeitige und umfassende Information durch den Arbeitgeber
- Abgrenzung von Betriebsänderung, Rationalisierung und Personalabbau
- Zusammenwirken von Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Gewerkschaft
2. Der Interessenausgleich: Das Heft des Handelns in der Hand behalten
- Verhandlung von Alternativen, Beschäftigungssicherung und Teilstilllegungen
- Durchsetzung von Informations- und Beratungsrechten
- Strategisches Vorgehen bei Blockadehaltung der Unternehmensführung
3. Der Sozialplan: Nachteile wirksam ausgleichen und mildern
- Berechnung und Gestaltung von Abfindungsformeln (Faktoren, Anrechnungen, Härtefallregelung)
- Qualifizierungs- und Transfergesellschaften als Instrumente des Übergangs
- Erzwingbarkeit des Sozialplans und Anrufung der Einigungsstelle
4. Verhandlungspraxis & Verfahren vor der Einigungsstelle
- Einbindung externer Berater und Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 / § 111 BetrVG)
- Taktische Verhandlungsführung, Zeitpläne und Druckmittel
- Fallbeispiele aus der Praxis und aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Egal ob es um eine kleine Umstrukturierung oder eine komplette Stilllegung geht: Mit diesem Wissen stellt ihr sicher, dass der soziale Frieden gewahrt bleibt und die Interessen der Arbeitnehmer nicht unter die Räder kommen.
Schulungsorte:
- In Ihren Liegenschaften
- Schulungshäuser der Bildungsakademie VSB
Dauer:
- 2 Tage
Schulungsform:
- Präsenz
- Online-Schulung
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