Agieren statt Reagieren:
Ob Restrukturierung, Digitalisierung, Personalabbau oder die Einführung neuer Produktionsverfahren – wirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers haben direkte und tiefgreifende Auswirkungen auf die Beschäftigten. Um als Betriebsrat nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, sondern frühzeitig auf Augenhöhe mitzureden, sind fundierte Kenntnisse der §§ 106 ff. BetrVG unverzichtbar.

Kerninhalte & Schwerpunkte
1. Informations- und Beratungsrechte gezielt nutzen
- Rechtzeitige & umfassende Unterrichtung: Was bedeutet der Auskunftsanspruch nach § 106 & § 80 Abs. 2 BetrVG in der Praxis?
- Einsichtsrechte in wirtschaftliche Unterlagen: Welche Dokumente der Arbeitgeber vorlegen muss (z. B. Quartalszahlen, Investitionspläne, Jahresabschlüsse).
- Durchsetzung von Ansprüchen: Handlungsmöglichkeiten bei fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Informationen durch die Unternehmensleitung.
2. Der Wirtschaftsausschuss (WA) als Strategieorgan
- Rolle, Bildung und Aufgaben: Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss.
- Wirtschaftsdaten verstehen: Kennzahlen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge ohne Spezialstudium erfassen und für die BR-Arbeit nutzbar machen.
- Fragenkataloge entwickeln: Gezielte Fragestellungen an die Geschäftsführung vorbereiten.
3. Mitbestimmung bei Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG)
- Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Abgrenzung von Einschränkung, Stilllegung, Verlegung oder Grundlegender Änderung der Betriebsorganisation.
- Interessenausgleich: Wie der Betriebsrat das „Ob, Wann und Wie“ einer geplanten Maßnahme verhandelt und Alternativen einbringen kann.
- Sozialplan: Nachteile für die Beschäftigten mildern oder ausgleichen (Abfindungen, Transfergesellschaften, Qualifizierungsmaßnahmen).
- Die Einigungsstelle: Verfahren, Strategie und Durchsetzungskraft in Konfliktfällen.
4. Personalplanung & Beschäftigungssicherung
- Vorausschauende Mitgestaltung: Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung (§ 92 BetrVG) und Vorschläge zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG).
Ihr Vorteil:
Wer die wirtschaftliche Lage kennt, wird nicht überrascht, sondern wird zum strategischen Partner. Verwandeln Sie bloßes „Informiertwerden“ in echte Mitgestaltung! Sind Sie bereit für den Blick hinter die Bilanz? Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und stärken Sie die Verhandlungsposition Ihres Gremiums.
Schulungsorte:
- In Ihren Liegenschaften
- Schulungshäuser der Bildungsakademie VSB
Dauer:
- 2 Tage
Schulungsform:
- Präsenz
- Online-Schulung
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Wir sind flexibel und bieten die Schulungen Inhouse oder auch zentral außerhalb Ihres Unternehmens an einer Bildungsstätte an.
Wir kümmern uns darum!
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