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ZivilBetriebsrat & ArbeitsrechtPräsenzBaK-BR_Mod3_01

Betriebsratschulung III Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Kurzbeschreibung

Ob Restrukturierung, Digitalisierung, Personalabbau oder die Einführung neuer Produktionsverfahren – wirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers haben direkte und tiefgreifende Auswirkungen auf die Beschäftigten. Um als Betriebsrat nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, sondern frühzeitig auf Augenhöhe mitzureden, sind fundierte …

✓ Praxisnah und sofort anwendbar✓ Erfahrene Fachdozierende✓ Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen

Lernziele

  • Informations- und Beratungsrechte gezielt nutzen
  • Rechtzeitige & umfassende Unterrichtung: Was bedeutet der Auskunftsanspruch nach § 106 & § 80 Abs. 2 BetrVG in der Praxis?
  • Einsichtsrechte in wirtschaftliche Unterlagen: Welche Dokumente der Arbeitgeber vorlegen muss (z. B. Quartalszahlen, Investitionspläne, Jahresabschlüsse).
  • Durchsetzung von Ansprüchen: Handlungsmöglichkeiten bei fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Informationen durch die Unternehmensleitung.
  • Der Wirtschaftsausschuss (WA) als Strategieorgan
  • Rolle, Bildung und Aufgaben: Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss.
  • Wirtschaftsdaten verstehen: Kennzahlen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge ohne Spezialstudium erfassen und für die BR-Arbeit nutzbar machen.
  • Fragenkataloge entwickeln: Gezielte Fragestellungen an die Geschäftsführung vorbereiten.
  • Mitbestimmung bei Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG)
  • Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Abgrenzung von Einschränkung, Stilllegung, Verlegung oder Grundlegender Änderung der Betriebsorganisation.
  • Interessenausgleich: Wie der Betriebsrat das „Ob, Wann und Wie“ einer geplanten Maßnahme verhandelt und Alternativen einbringen kann.
  • Sozialplan: Nachteile für die Beschäftigten mildern oder ausgleichen (Abfindungen, Transfergesellschaften, Qualifizierungsmaßnahmen).
  • Die Einigungsstelle: Verfahren, Strategie und Durchsetzungskraft in Konfliktfällen.
  • Personalplanung & Beschäftigungssicherung
  • Vorausschauende Mitgestaltung: Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung (§ 92 BetrVG) und Vorschläge zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG).

Ausführliche Beschreibung