Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
Lernziele
- Informations- und Beratungsrechte gezielt nutzen
- Rechtzeitige & umfassende Unterrichtung: Was bedeutet der Auskunftsanspruch nach § 106 & § 80 Abs. 2 BetrVG in der Praxis?
- Einsichtsrechte in wirtschaftliche Unterlagen: Welche Dokumente der Arbeitgeber vorlegen muss (z. B. Quartalszahlen, Investitionspläne, Jahresabschlüsse).
- Durchsetzung von Ansprüchen: Handlungsmöglichkeiten bei fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Informationen durch die Unternehmensleitung.
- Der Wirtschaftsausschuss (WA) als Strategieorgan
- Rolle, Bildung und Aufgaben: Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss.
- Wirtschaftsdaten verstehen: Kennzahlen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge ohne Spezialstudium erfassen und für die BR-Arbeit nutzbar machen.
- Fragenkataloge entwickeln: Gezielte Fragestellungen an die Geschäftsführung vorbereiten.
- Mitbestimmung bei Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG)
- Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Abgrenzung von Einschränkung, Stilllegung, Verlegung oder Grundlegender Änderung der Betriebsorganisation.
- Interessenausgleich: Wie der Betriebsrat das „Ob, Wann und Wie“ einer geplanten Maßnahme verhandelt und Alternativen einbringen kann.
- Sozialplan: Nachteile für die Beschäftigten mildern oder ausgleichen (Abfindungen, Transfergesellschaften, Qualifizierungsmaßnahmen).
- Die Einigungsstelle: Verfahren, Strategie und Durchsetzungskraft in Konfliktfällen.
- Personalplanung & Beschäftigungssicherung
- Vorausschauende Mitgestaltung: Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung (§ 92 BetrVG) und Vorschläge zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG).