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ZivilBetriebsrat & ArbeitsrechtPräsenzBaK-BR_Mod6_01

Betriebsratschulung VI Erstellung und Verhandlung einer Betriebsvereinbarung

Kurzbeschreibung

Die Betriebsvereinbarung (BV) ist eines der mächtigsten Instrumente des Betriebsrats. Ob es um die Einführung neuer IT-Systeme, flexible Arbeitszeitmodelle, Regelungen zum Homeoffice oder den Gesundheitsschutz geht – mit einer gut ausgearbeiteten Betriebsvereinbarung schaffen Sie verbindliche und faire Rahmenbedingungen für die gesamte Belegschaft. Doch …

✓ Praxisnah und sofort anwendbar✓ Erfahrene Fachdozierende✓ Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Betriebsratsmitglieder, die Betriebsvereinbarungen vorbereiten oder verhandeln

Lernziele

  • Rechtliche Grundlagen & Mitbestimmungsrechte
  • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung: Unmittelbare und zwingende Wirkung auf Arbeitsverhältnisse.
  • Abgrenzung: Betriebsvereinbarung vs. Regelabsprache, Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 BetrVG) und Regelungssperre.
  • Erzwingbare vs. freiwillige Mitbestimmung: Wo hat der Betriebsrat ein klares Druckmittel (z. B. Einigungsstelle), wo ist Verhandlungsgeschick gefragt?
  • Der Weg zur perfekten Betriebsvereinbarung (Formulation & Entwurf)
  • Struktur und Aufbau: Präambel, Geltungsbereich, Kernregelungen, Schlussbestimmungen.
  • Klarheit und Bestimmtheit: Formulierungstricks, um schwammige Paragrafen und spätere Auslegungskonflikte zu vermeiden.
  • Typische Fallstricke: Fristen, Kündigungsklauseln, Nachwirkung (§ 77 Abs. 6 BetrVG) und Übergangsregelungen.
  • Strategische Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber
  • Vorbereitung: Ziele definieren, rote Linien festlegen, Verhandlungskommission benennen.
  • Taktik & Argumentation: Interessenorientiertes Verhandeln (Harvard-Konzept), Umgang mit Blockaden und Vorwand-Argumenten.
  • Kommunikation im Gremium und mit der Belegschaft: Wie nimmt man die Kolleginnen und Kollegen mit?
  • Konfliktlösung & Nachbereitung
  • Wenn es stockt: Das Scheitern von Verhandlungen feststellen und der Weg vor die Einigungsstelle.
  • Inkrafttreten & Überwachung: Bekanntmachung der BV im Betrieb und die Überwachung der Einhaltung durch den Betriebsrat (§ 80 BetrVG).

Ausführliche Beschreibung