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ZivilBetriebsrat & ArbeitsrechtPräsenzBaK-BR_Mod8_01

Betriebsratschulung VIII Arbeitsrecht I

Kurzbeschreibung

Eine erfolgreiche und rechtssichere Betriebsratsarbeit setzt fundiertes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Ob bei Einstellungen, Abmahnungen, Kündigungen oder der Gestaltung von Arbeitsverträgen: Als Mitglied des Betriebsrats werden Sie täglich mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Das Seminar „Arbeitsrecht I“ vermittelt Ihnen verständlich, praxisnah und …

✓ Praxisnah und sofort anwendbar✓ Erfahrene Fachdozierende✓ Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder

Lernziele

  • Grundlagen des Arbeitsrechts & Normenhierarchie
  • Das Zusammenspiel von EU-Recht, Grundgesetz, Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
  • Das Günstigkeitsprinzip: Wann gilt welche Regelung für den Arbeitnehmer?
  • Der Arbeitsvertrag & die Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechte und Pflichten bei der Stellenausschreibung, beim Vorstellungsgespräch und bei der Einstellung.
  • Zulässige und unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch.
  • Befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz) sowie Probezeitregelungen.
  • Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers vs. Schutzrechte der Beschäftigten.
  • Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz.
  • Versetzung, Änderungskündigung und Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen.
  • Störungen im Arbeitsverhältnis & Beendigung
  • Pflichtverletzungen, Rüge und das Instrument der Abmahnung (Voraussetzungen, Beseitigungsanspruch und die Rolle des Betriebsrats).
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Aufhebungsvertrag vs. Kündigung.
  • Arten der Kündigung (personen-, verhaltens- und betriebsbedingt) sowie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
  • Verknüpfung mit der Betriebsratsarbeit
  • Schnittstellen zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Erste Einblicke in Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99, 102 BetrVG).

Ausführliche Beschreibung