Zielgruppe
Wahlvorstände für die Schwerbehindertenvertretung
Lernziele
- Die Organisation und Durchführung dieser Wahl erfordert jedoch ein hohes Maß an rechtlicher Präzision: Formfehler im Wahlverfahren, fehlerhafte Wählerlisten oder die Missachtung gesetzlicher Fristen können zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen.
- Unser Schulungsangebot bereitet Sie umfassend und praxisnah auf Ihre Aufgaben als Wahlvorstand vor.
- Rechtsgrundlagen: SGB IX (insb. §§ 177, 179 SGB IX) und die Schwerbehindertenvertretungs-Wahlordnung (SchwbVWO).
- Aufgaben & Rechte des Wahlvorstands: Freistellung, Beschlussfassung, Schweigepflicht und Schulungsanspruch.
- Feststellung des Wahlverfahrens: Wann greift das förmliche Wahlverfahren und wann das vereinfachte Wahlverfahren?
- Erstellung und Korrektur der Wählerliste: Wer ist wahlberechtigt (Wahlrecht) und wer ist wählbar (Passives Wahlrecht)?
- Einsprüche gegen die Wählerliste: Fristen, Prüfung und rechtssichere Abhilfe.
- Das Wahlausschreiben: Pflichtangaben, Aushang/Veröffentlichung und Einleitung der Wahlfrist.
- Gültigkeit von Wahlvorschlägen: Anforderungen an Unterstützungsunterschriften, Fristen und Formfehler.
- Prüfung und Bekanntmachung: Vorschlagslisten ordnungsgemäß prüfen, Zulassung beschließen und veröffentlichen.
- Persönliche Stimmabgabe: Organisation des Wahllokals, Wahlgeheimnis und Schutz vor Einflussnahme.
- Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl): Voraussetzungen, Fristen, Versand der Briefwahlunterlagen und Behandlung der Wahlbriefe.
- Öffentliche Auszählung: Ordnungsgemäße Öffnung der Wahlurnen/-briefe und Ermittlung des Wahlergebnisses.
- Berechnung der Wahlergebnisse: Feststellung der gewählten Vertrauensperson und der Stellvertreter.
- Benachrichtigung der Gewählten & Annahme der Wahl.
- Wahlniederschrift & Aufbewahrung: Erstellung des Wahlprotokolls, Bekanntgabe des Ergebnisses und Aufbewahrungsfristen.
- Konstituierung: Übergabe der Wahlunterlagen an die neugewählte SBV.
- Machen Sie den Wahlvorstand sturmfest und sichern Sie die demokratische Mitbestimmung in Ihrer Dienststelle bzw. Ihrem Betrieb!